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Bildung und Teilhabe

Gute Förderung darf keine Geldfrage sein.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können Kosten für Lernförderung je nach Situation teilweise oder vollständig übernommen werden.

Wir unterstützen bei Antrag, Abstimmung mit der zuständigen Stelle und Kursstart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderfähig für Kinder & Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
  • Antrag und Bewilligung erfolgen über die örtlich zuständige Stelle
  • Fächer: Mathematik, Deutsch, Englisch, Physik, Chemie, Biologie
  • Umfang und Vergütung richten sich nach dem bewilligten Gutschein
  • Nachhilfe Bulur unterstützt bei der Abstimmung mit der zuständigen Stelle

Deine Vorteile

Kostenübernahme möglichQualifizierte LehrkräfteSchnelle & einfache Anmeldung
Wir helfen beim Antrag

So bekommst du die Förderung

Je nachdem, welche Leistung ihr bezieht, ist eine andere Stelle zuständig.

Wenn ihr Bürgergeld (SGB II) bezieht

Zuständig: Örtlich zuständiges Jobcenter

Wendet euch an euer zuständiges Servicebüro des Jobcenters. Dort erhaltet ihr Informationen und Antragsunterlagen zur BuT-Lernförderung.

Wenn ihr Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht

Zuständig: Örtliche Wohngeld- oder BuT-Stelle

Reicht den BuT-Antrag pro Kind mit Nachweisen (z. B. Kontoauszug, Elternbrief) ein. Bei Fragen unterstützen wir euch gern.

Wichtig: Die Erziehungsberechtigten wählen den Nachhilfe-Anbieter selbst. Die Lernförderung wird über einen BuT-Gutschein bewilligt, der an den gewählten Anbieter – zum Beispiel Nachhilfe Bulur – ausgegeben wird.

Wir begleiten dich durch den BuT-Antrag

Zuständigkeit klären, Unterlagen checken, Gutschein organisieren, Kursstart planen – wir machen’s einfach.

Häufige Fragen

Für welche Fächer gilt die Lernförderung?+

Mathematik, Deutsch, Englisch, Physik, Chemie und Biologie.

Wie wird abgerechnet?+

Über den bewilligten BuT-Gutschein. Umfang und Sätze legt die zuständige Stelle fest.

Wer entscheidet über den Anbieter?+

Die Erziehungsberechtigten wählen den Anbieter. Die zuständige Stelle bewilligt den Gutschein.